Erläuterungen zum Betreuungsbedarf

punktueller Betreuungsbedarf

Die begleitete oder betreute Person lebt weitgehend selbständig zuhause und wird von Ihnen als Angehörige, Freunde oder Nachbarn im Haushalt oder in Alltagshandlungen unterstützt. Sie kann möglicherweise nicht mehr Autofahren oder braucht Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten. Das Führen des Haushalts ist manchmal beschwerlich oder es fehlt auch einfach an sozialen Kontakten und sinnstiftender Beschäftigung.

Die Unterstützung beschränkt sich auf punktuelle Hilfestellungen im Alltag, bei der Haushaltsführung und in der Grundpflege (zum Beispiel beim Anziehen der Stützstrümpfe).

mittlerer Betreuungsbedarf

Die betreute Person lebt mit Unterstützung von Angehörigen oder Fachpersonen zuhause. Sie braucht Unterstützung in mehreren Bereichen wie beispielsweise dem Vermitteln von sozialen Kontakten, dem Zubereiten von Mahlzeiten oder dem Erledigen von administrativen Aufgaben. Die Haushaltsführung oder die Grundpflege kann von der Person selbst nicht mehr ausreichend übernommen werden, es braucht Unterstützung durch Angehörige oder Fachpersonen, manchmal mehrmals täglich.

Die Unterstützung gestaltet sich zunehmend anspruchsvoll und möglicherweise stösst das Unterstützungssystem auch an seine Grenzen.

hoher Betreuungsbedarf

Die betreute Person braucht Unterstützung in fast allen Bereichen des täglichen Lebens, wie z.B. in der Gesundheitsversorgung, der Körperpflege, beim Essen oder im Haushalt. Sie lebt zwar noch daheim, braucht aber vermehrt und über längere Zeiträume des Tages/der Nacht Unterstützung. Diese findet durch Angehörige oder durch Fachpersonen statt oder möglicherweise beansprucht die betreute Person auch bereits ein Entlastungsangebot wie eine Tagesstätte oder einen Besuchsdienst. Die Sicherheit ist nicht immer ausreichend gewährleistet.

Da die Betreuungsintensität zunimmt, stellt sich manchmal die Frage nach einer Erweiterung des Betreuungsangebots zu Hause oder nach einem Übertritt in eine geeignete stationäre Betreuungseinrichtung.